SKD Handwerker-Registrierung

Während Arbeiten auf dem Betriebsgelände der St. Kilian Distillers GmbH sind folgende Verhaltensregeln (Version 1.2.0) zu beachten:

Allgemein:

  • Ich erkläre mich damit einverstanden, dass bei allen Arbeiten, die ich für die St.Kilian Distillers GmbH durchführe, höchste Priorität auf die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit und Produktqualität gelegt wird
  • Ich verpflichte mich dazu, während meiner Arbeiten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kontamination von Lebensmitteln zu verhindern. Dies umfasst unter anderem die Verwendung von angemessener Schutzkleidung, die strikte Einhaltung von Hygienerichtlinien und die Vermeidung von Verunreinigungen durch Materialien oder Werkzeuge
  • Ich sichere zu, dass alle von mir durchgeführten Arbeiten mit größter Sorgfalt und Achtsamkeit durchgeführt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Vermeidung von Beschädigungen an Ausrüstung oder Infrastruktur. Falls dennoch Beschädigungen auftreten verpflichte ich mich diese unverzüglich zu melden
  • Ich bin mir bewusst, dass Verstöße gegen diese Verhaltensregeln disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen können, die Beendigung meiner Tätigkeit für die St. Kilian Distillers GmbH und rechtliche Konsequenzen eingeschlossen

Hygiene:

  • Während den Produktionszeiten ist das Verzehren von Speisen nur in den Küchen 106 sowie 127 erlaubt
  • Das Konsumieren von Getränken in den Produktionsräumen ist während diesen Zeiten nur aus nicht zerbrechlichen Flaschen / Tassen / Gläsern erlaubt
  • Das Rauchen / Dampfen, sonstige Verwendung von Tabak ist im Gebäude ist strikt verboten. Im Außenbereich ist das Rauchen nur an den ausgewiesenen Stellen erlaubt
  • Nach dem Verlassen der Sozialräume, der Sanitärräume und nach dem Rauchen sind die Hände ausgiebig mit Seife zu reinigen, bevor der Produktionsbereich betreten wird
  • Medizin / Medikamente jeglicher Art dürfen nur außerhalb des Produktionsbereiches eingenommen werden und nur wenn keine Beeinträchtigung aufgrund der Wirkung erfolgt
  • Bei Verletzungen ist sich bei den ausgeschilderten Ersthelfern zu melden. Schnitte und Abschürfungen sind mit einem farbigen, wasserfesten (abweichend von der Produktfarbe) Pflaster / Verband abzudecken. Bei Verletzungen an den Händen ist das Arbeiten nur noch mit Nitril Einweghandschuhen gestattet
  • Bei Unwohlsein und Krankheit, auch nach Fernreisen, ist zuhause zu bleiben. Besteht der Verdacht oder liegt die Bestätigung vor an einer der in §42 Abs. 1 IFSG genannten Krankheiten zu leiden, ist sich bei dem technischen Leiter zu melden

Brandschutz:

  • Staub, Dampf, Hitze erzeugenden Arbeiten (z.B. Bohren, Schweißen, Trennschleifen etc.) müssen den Produktionsmitarbeitenden zuvor angezeigt werden. Die Brandmelder in den betroffenen Bereichen werden daraufhin ausgeschaltet
  • Die Beendigung dieser Arbeiten ist ebenfalls anzuzeigen, die Melder werden daraufhin wieder eingeschaltet
  • Bei Problemen diesbezüglich ist sich bei dem technischen Leiter zu melden
  • Während die Brandmelder ausgeschaltet sind, muss mit erhöhter Aufmerksamkeit vorgegangen werden

IT-Security

  • Das Herstellen jeglicher drahtloser, sowie drahtgebundener Netzwerkverbindungen, abgesehen der Verbindung zum Drahtlosnetzwerk "SKD_Guest" ist verboten. Ausnahmen können ausschließlich nach vorheriger Absprache mit der IT-Abteilung erteilt werden.